Jedes Fassadengerüst wird nach SN EN 12810/12811 aufgebaut. Diese Normen regeln Tragfähigkeit, Verankerung und Absturzsicherung. Die Montage erfolgt ausschliesslich durch geschulte Gerüstbauer.
Nach dem Aufbau erhalten Sie das Freigabedokument – die Bestätigung, dass das Gerüst geprüft und einsatzbereit ist. Bei einer SUVA-Kontrolle auf Ihrer Baustelle in Thun oder Spiez liegt damit alles griffbereit.
Zur Standardausrüstung gehören: dreiseitiger Seitenschutz mit Geländer und Bordbrett, Verankerungen alle 4 m vertikal und 6 m horizontal, sowie Aufstiegsleitern im Inneren des Gerüsts. Bei Bedarf kommen Fassadennetze, Planen oder Konsolverbreiterungen dazu.
Der Schweizerische Gerüstbau-Unternehmer-Verband (SGUV) definiert die Branchenstandards für Gerüstbau in der Schweiz.